Bitte beachten Sie, dass meine Ordination nur mit
angemesenem Mund- & Nasenschutz betreten werden darf.
Gemäß den COVID-19-Vorgaben sind Kunden zum Tragen einer den Mund- & Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung verpflichtet.
Im engeren Sinne also sog. MNS-Masken.
Da Masken mit Ausatmungsventil nur den Träger, nicht aber seine/ ihre Umgebung schützen, gewähren wir gleichfalls keinen Zutritt mit diesen Masken.
(vgl. VO Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege & Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19; BGBl. II Nr. 96/2020, idF BGBl. II Nr. 151/2020)
Bitte beachten Sie, dass es derzeit nur einer Person möglich ist ein kranke Tier in die Ordination zu begleiten.
Gemäß den COVID-19-Vorgaben gilt ab 03.11.2020 eine sog. Quadratmeterbeschränkung;
d.h. es dürfen sich gleichzeitig nur so viele Kunden im Kundenbereich aufhalten,
dass pro Kunde 10 m2 zur Verfügung stehen.
Bitte lassen Sie Partner & Kinder zu Hause,
da kein Wartebereich für weitere Begleitpersonen garantiert werden kann.
Bitte beachten Sie, dass trotz des Tragens einer MNS-Maske ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist.