Informationen für Tierbesitzer von Vögel vom Tierarzt (Papageien, Amazone, Graupapagei, Kakadu, Sittiche, Wellensittich, Kanarienvogel, Huhn, Ziertaube, Laufente, Beizvogel)

Mit Hunden ins Ausland reisen


Hunde sind unsere ständigen Begleiter; der Wunsch den Hund mit in den wohlverdienten Urlaub zu nehmen liegt also nahe. Unter Einhaltung bestimmter Auflagen ist das "Reisen mit Hund" (zumindest innerhalb der EU) vergleichsweise einfach geworden.

 

 

Für eine Reise ins EU-Ausland braucht Ihr Hund unabdingbar

 

  • einen gültigen amtlichen Heimtierausweis,
  • eine gültige Tollwutimpfung.

 

 

Daneben können die einzelnen EU-Länder weitere Auflagen stellen;

zudem kann es erforderlich sein dem Hund spezielle Medikamente zur Stechmücken- & Zeckenabwehr vor der Reise zu verabreichen.

 


Wie bekomme ich einen Reisepass für meinen Hund?

Die offizielle Bezeichnung für den „Reisepass“ für den Hunde ist HEIMTIERAUSWEIS. Beim Heimtierausweis handelt es sich um ein amtliches Dokument. Dieses wird in  Österreich vom Tierarzt gegen eine entsprechende Gebühr ausgestellt.


Wann ist eine Tollwutimpfung "gültig"?

Während der Sachkundenachweis für ALLE (neuen) Hundehalter verpflichtend ist, müssen den verpflichtenden Hundeführschein nur HALTER der sog. LISTENHUNDE (& deren Mischlingen) ablegen.

 

Zu den gelisteten Hunderassen zählen derzeit (Stand 2019):

Häufige Fragen zum Hundeführschein werden Ihnen auf der Homepage der Stadt Wien beantwortet (https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/hundefuehrschein/haeufig-gestellte-fragen.html). Zusätzlich steht Ihnen der MA60 (Veterinäramt) bei dieser sensiblen Problematik zur Seite.